Mitmachen

Ein Beitritt zu unserer Genossenschaft ist ab einer Beteiligung mit mindestens 5 und höchstens 1.000 Geschäftsanteilen zu je 100 EUR möglich. Ebenso können Sie bei einer bestehenden Mitgliedschaft durch Zuzahlungen Ihre Geschäftsanteile bis auf 1.000 Anteile erhöhen. Sprechen Sie uns an. Wir schicken Ihnen gerne einen Mitgliedsantrag zu. Bei Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Kollegin Frau Nicole Grether zur Verfügung.

Nicole Grether
grether@be3land.de
0151 / 55557148  (Dienstag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr)

Wir sind eine kleine Genossenschaft und freuen uns über jedes Mitglied, das aktiv mitmachen möchte. So können Sie mit Ihren individuellen Kenntnissen, Fähigkeiten und Interessen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele beitragen.

Ihre Unterstützung ist willkommen z. B. beim Networking mit anderen Genossenschaften oder beim persönlichen Kontakt mit unseren Mitgliedern, wenn Sie kommunikativ sind. Vielleicht übernehmen Sie auch gerne Büroarbeiten und wollen uns im administrativen Bereich unterstützen. Technikbegeisterte können sich bei Installationsprojekten einbringen oder mit der sporadischen Kontrolle die Patenschaft für eine PV-Anlage in ihrer Nähe übernehmen. Pressearbeit und Webseitengestaltung und -pflege sind weitere Betätigungsfelder.

Vielleicht haben Sie auch noch ganz andere Ideen, wie Sie Ihr Know-how bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Genossenschaft umsetzen könnten. Dann kommen Sie gerne auf uns zu, wir freuen uns auf Sie!

Informationen zur Mitgliedschaft:

  • Mindestbeteiligung mit 5 Geschäftsanteilen à 100 EUR = 500 EUR

  • Höchstbeteiligung mit 1000 Geschäftsanteilen à 100 EUR = 100.000 EUR

  • Zielregion ist das Dreiländereck D-CH-FR

  • Über aktuelle Entwicklungen informieren wir unsere Mitglieder in unregelmäßigen Abständen per E-Mail oder Brief.

Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BE3Land zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BE3Land jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BE3Land lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen. Satzung herunterladen.

In unserer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Anteile.

Dauer der Mitgliedschaft

Sie können Ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Sofern Sie lediglich einen Teil, der die Mindesteinlage von 500 Euro übersteigt, Ihrer Einlage kündigen möchten, ist dies unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich.

Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Generalversammlung

Einmal im Jahr wird eine Generalversammlung einberufen, zu der alle Mitglieder schriftlich oder per E-Mail eingeladen werden. In der Generalversammlung werden Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich über das abgeschlossene Geschäftsjahr, die wirtschaftliche Situation sowie die realisierten und geplanten Projekte berichten. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BE3Land und damit ein aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft. In unserer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Anteile. Jedes Mitglied kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten abstimmen und ist bei allen wichtigen Entscheidungen über die BE3Land beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied nimmt an der Gewinnausschüttung teil. Über die Gewinnausschüttung entscheidet die Generalversammlung.

Sonstiges

Merkblatt zur Kirchensteuer

Informationen zum Datenschutz