Fragen und Antworten

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne ansprechen.

Jedes Mitglied kann die Genossenschaft mit den jeweiligen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten unterstützen. Insofern kann jedes Mitglied zur Erreichung unserer Ziele beitragen.

Beispiele:

  • Sie übernehmen gerne Büroarbeiten und fühlen sich wohl bei Computerarbeiten, wie z.B. der Mitgliederverwaltung
  • Sie sind gerne kreativ sowie kommunikativ und würden Ihre Stärken entweder in die Pflege unserer Webseite oder in das Networking mit anderen Genossenschaften einbringen
  • Sie lieben den Kontakt mit Menschen und pflegen diesen daher gerne mit unseren Mitgliedern ohne E-Mail-Adresse oder/und im Networking mit anderen Genossenschaften
  • Sie sind der technische Typ, der gerne bei einem Installationsprojekt dabei ist oder die Patenschaft für eine PV-Anlage in seiner Nähe übernimmt (d.h. periodische Kontrollen oder adhoc-Kontrollen bei Fehlermeldung)
  • Ihre Themen sind die Energiewirtschaft und das Energiemanagement und Sie möchten Ihr know- how gerne in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Bürgerenergie Dreiländereck einbringen

Vielleicht haben Sie noch ganz andere Ideen, die Sie gerne persönlich in die Genossenschaft einbringen und umsetzen möchten? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie!

Diese Frage kann man auf 3 Arten beantworten:

Finanziell: ja, eine Rendite von 2-4 % kann weiterhin erwirtschaftet werden. Zwar sind durch die Kürzung der EEG-Förderung 7-8 % Rendite nicht mehr möglich, aber wenn Sie 2-4 % als lohnenswert ansehen, dann lohnen sich PV-Anlagen noch.

Umwelt: lohnen sich Katalysatoren, Rußfilter oder Kläranlagen? Da wir alle saubere Luft atmen und sauberes Wasser trinken wollen, ist die Antwort wohl ja. Allerdings ist ein finanzieller Aufwand nötig, um dies zu erreichen.

Ethik/Verantwortung: es liegt in unserer Verantwortung, den nachfolgenden Generationen nicht nur saubere Luft und Wasser, sondern auch ein möglichst stabiles Klima zu hinterlassen. Insofern lohnt jede Investition in CO2-vermeidende Technologien. Vielleicht lohnt es sich nicht mehr für uns, aber für die Kinder und Enkelkinder.

Wir begrüßen es natürlich, wenn Sie 20, 30 oder 50 Jahre Mitglied in der Genossenschaft bleiben. Sollten Sie aber z.B. einen Teil Ihrer Einlage benötigen, können Sie diesen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Sie erhalten dann nach der Mitgliederversammlung im Folgejahr die Einlage zurück. Beispiel: Sie wissen im Frühjahr 2023, dass sie in 2024 Geld benötigen werden. Dann kündigen Sie den Betrag auf Ende 2023 und erhalten ihn 2024 nach der Mitgliederversammlung.

Wir informieren Sie in unregelmäßigen Abständen per E-Mail über die aktuellen Entwicklungen.

Einmal im Jahr wird eine Mitgliederversammlung einberufen, zu der alle Mitglieder schriftlich oder per E-Mail eingeladen werden. In dieser Mitgliederversammlung werden Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich über die finanzielle Situation sowie die realisierten und geplanten Projekte berichten.

Sie haben gemäß § 51a Abs. 2c Nr. 3 EStG die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern Widerspruch einzulegen, um die Übermittlung von Daten Ihrer Religionszugehörigkeit an uns zu verhindern. Der Widerspruch muss dem Bundeszentralamt bis zum 30.06. zugehen, um Berücksichtigung zu finden. Das Bundeszentralamt für Steuern trägt in diesem Fall einen sogenannten „Sperrvermerk“ ein. Allerdings wird das Bundeszentralamt für Steuern dann Ihr Wohnstättenfinanzamt über den Sperrvermerk informieren, da Sie aufgrund des Sperrvermerks verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Der Antrag auf Sperrvermerk muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Muster erfolgen.


Diese Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung stehen jeder und jedem Betroffenen, also Ihnen, zu:
Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO): Jede betroffene Person kann zu jeder Zeit Auskunft darüber verlangen, ob und für welchen Zweck ein Unternehmen Daten zu ihrer bzw. seiner Person speichert, woher diese Daten stammen und an wen diese Daten weitergegeben werden. Ferner haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (Art. 1618 DSGVO): Sind Daten unrichtig, müssen sie berichtigt werden. Werden personenbezogene Daten nicht mehr gebraucht, weil etwa der mit der Verarbeitung und Nutzung verfolgte Zweck erreicht worden ist, müssen sie gelöscht werden. Müssen Daten etwa aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden, dürfen sie nicht gelöscht werden. In diesem Fall müssen sie jedoch gesperrt werden. Die DSGVO bezeichnet dies als Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, was bedeutet, dass die Daten einer weiteren Nutzung entzogen werden.

Selbstverständlich speichern wir nur die Daten, die Sie uns mit Ihrer Beitrittserklärung gemeldet haben (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung), sowie die Daten, die wir für die steuerrelevante  Dividendenauszahlung benötigen (SteuerID).

Weitere häufige Fragen und die zugehörigen Antworten werden hier bei Vorhandensein eingestellt. Anregungen nehmen wir gerne entgegen.